Position 6: Selbstständigkeit ist Freiberuflichkeit -
Anstellung im freien Beruf
\label{position-6-selbststuxe4ndigkeit-ist-freiberuflichkeit---anstellung-im-freien-beruf}
Eine Anstellung bei KollegInnen gefährdet das Interesse des freien
Berufes prinzipiell nicht. Diese Interessen sind Gemeinwohlverpflichtung,
Professionalität, Eigenverantwortlichkeit und Selbstkontrolle. Letztere
ist auf der Ebene des Berufsstandes im Rahmen der Standesvertretung zu
sehen und nicht zwingend in der wirtschaftlichen Eigenständigkeit des
Einzelnen. Anstellungen bei vorrangig auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Primärversorgungsträgern können
in Konflikt mit der Gemeinwohlverpflichtung stehen und sind daher abzulehnen.
Eine genauere Erläuterung
zu der Unterscheidung freier Beruf und Freiberuflichkeit im Sinne der
Selbstständigkeit im Niedergelassenen Bereich finden sich in den Abschnitten \ref{der-freie-beruf-in-uxf6sterreich} und \ref{656810}.