Position 6: Selbstständigkeit ist Freiberuflichkeit - Anstellung im freien Beruf

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Eine Anstellung bei KollegInnen gefährdet das Interesse des freien Berufes prinzipiell nicht. Diese Interessen sind Gemeinwohlverpflichtung, Professionalität, Eigenverantwortlichkeit und Selbstkontrolle. Letztere ist auf der Ebene des Berufsstandes im Rahmen der Standesvertretung zu sehen und nicht zwingend in der wirtschaftlichen Eigenständigkeit des Einzelnen. Anstellungen bei vorrangig auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Primärversorgungsträgern können in Konflikt mit der Gemeinwohlverpflichtung stehen und sind daher abzulehnen.
Eine genauere Erläuterung zu der Unterscheidung freier Beruf und Freiberuflichkeit im Sinne der Selbstständigkeit im Niedergelassenen Bereich finden sich in den Abschnitten \ref{der-freie-beruf-in-uxf6sterreich} und \ref{656810}.